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Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.1 „Zwischen Burgstein- und Frankenwaldstraße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Geroldsgrün beschloss die Aufhebung des Bebauungsplanes Nummer 1 für das Allgemeine Wohngebiet „Zwischen Burgstein- und Frankenwaldstraße“ aus dem Jahre 1966, einschließlich der vereinfachten Änderung für einen Teilbereich aus dem Jahre 1989. Das Verfahren wurde entsprechend dem Beschluss vom 19. Juli 2018 in der Sitzung vom 26. September 2019 gemäß §2 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung gem. §3 Abs.1 BauGB und §4 Abs.1 BauGB wurde im Zeitraum vom 21.10.2019 bis 18.11.2019 normenkonform durchgeführt. Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 15. Dezember 2020 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 1 „Zwischen Burgstein- und Frankenwaldstraße“ in der Fassung vom 13. Dezember 2019 gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1. „Zwischen Burgstein- und Frankenwaldstraße“ und ist aus dem <link file:1221 - download "Opens internal link in current window">Lageplan</link> ersichtlich.
Der gebilligte und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 1 „Zwischen Burgstein- und Frankenwaldstraße“ samt Begründung in der Fassung vom 13.12.2019, kann im Zeitraum vom 25. Januar 2021 bis 26. Februar 2021 im Rathaus der Gemeinde Geroldsgrün, Keyßerstraße 25, Zimmer O 03 während der allgemeinen Dienststunden, von jedermann eingesehen werden. Es wird darum gebeten, die Einsichtnahme nach Möglichkeit vorher telefonisch, per Email oder postalisch anzumelden, um die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können und in diesem Zusammenhang längere Wartezeiten zu vermeiden, beziehungsweise die persönliche Einsichtnahme auch trotz eventueller pandemiebedingter Einschränkungen für den Publikumsverkehr zu ermöglichen Während der Beteiligung können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Verwaltung vorgebracht werden. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Ämtergebäude Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar: Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Eine allgemeine naturschutzfachliche Einschätzung zum Geltungsbereich der Aufhebung ist Teil der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 1 „Zwischen Burgstein- und Frankenwaldstraße“. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht durchgeführt. Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Amtliche Bekanntmachung als PDF

Planausschnitt als PDF

Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes

Datenschutz Informationspflichten

Geroldsgrün, den 14.01.2021

gez.
M ü n c h
1. Bürgermeister

2.Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Geroldsgrün

Bebauungspläne online

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