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Wohnungsbauförderung


im Landkreis Hof

Auch in diesem Jahr gibt es wieder Fördermöglichkeiten für den Neubau, den Erwerb oder auch die Modernisierung von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Kernstück der Förderung ist das staatliche Baudarlehen, das 15 Jahre lang einen reduzierten Zinssatz von 0,5 % bietet. Bei diesem Programm erhalten Haushalte mit Kindern einen einmaligen Zuschuss von 2.500 Euro je Kind. Zusätzlich kann ein Zinsverbilligungs-Programm beantragt werden. Dabei liegt der Zinssatz durchschnittlich um 0,5 bis 1 Prozentpunkte niedriger als der Kapitalmarktzins.

Beide Darlehen können einzeln oder in Kombination beantragt werden. Gefördert werden auch bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung. Dazu gehört zum Beispiel der Einbau eines Treppenliftes.

Die Förderungen sind an Einkommensgrenzen gebunden. Anträge müssen rechtzeitig vor Baubeginn, Bauvertragsabschluss oder Abschluss des Kaufvertrages beim Landratsamt Hof gestellt werden. Detaillierte Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Landkreises unter Bürgerservice/Dienstleistungen/Wohnraumförderung.

Gerne können Sie sich auch im Landratsamt beraten lassen. Ihre Ansprechpartner für die Wohnraumförderung sind Bernd Nelkel (Telefon: 09281/57-382) und Emily Schmidt (Telefon: 09281/57-383). Dort können Antragsformulare angefordert oder Termine für Beratungen und Vorprüfungen vereinbart werden.