Aktuelles
Die Straßenbaumaßnahme „Am Mühlhügel“ dauert noch an
Mit der Fertigstellung ist im September 2026 zu rechnen.
Aus diesem Grund bleibt die Straße ab der Kreuzung Staatsstraße 2198 (Keyßerstraße) weiterhin für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Die Erreichbarkeit der Allgemeinarztpraxis Carolin Stöcker ist unverändert gewährleistet.
Hinweise zur Erreichbarkeit:
- Für Gehbehinderte und Personen, die nur kurz gehen können: Die Einfahrt in die Baustelle ist möglich. Es stehen Parkplätze vor der Praxis zur Verfügung.
- Gut zu Fuß: Bitte nutzen Sie den nahegelegenen Parkplatz am Festplatz.
- Grundschule: Weiterhin über die Umfahrung (Einfahrt Schulstraße) erreichbar.
Wir bitten die Öffentlichkeit um Verständnis.
Bekanntmachung
Vollzug des § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung; Richtwertermittlung zum 01. Januar 2026
Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Hof hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2026 auf Grundlage der bis zum 31.12.2025 eingegangenen notariellen Kaufverträge die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2026 neu ermittelt.
Die hierüber gefertigte Niederschrift mit der Bodenrichtwertliste liegt in der Zeit
vom 13. Juli bis einschließlich 17. August 2026
im Rathaus Geroldsgrün, Keyßerstraße 25, Zimmer Nr. O 03 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf und kann ferner auf der Homepage der Gemeinde Geroldsgrün unter www.geroldsgruen.de eingesehen werden.
Auch nach Ablauf der Auslegungsfrist sind gebührenpflichtige Auskünfte über die Richtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof) erhältlich (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Gemäß Art. 1, 2, 5 und 6 des Kostengesetzes (KG) i. V. m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses (KVz) wird für die Auskunft pro Bodenrichtwert eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Die vollständige Bodenrichtwertliste kann gegen eine Gebühr von 150,00 € erworben werden.
Für den Gemeindebereich von Geroldsgrün wurden folgende Richtwerte für jeweils 1 qm Wohnbaufläche ermittelt:
| Ortsteil | erschließungsbeitragsfrei |
| Dürrenwaid | 28,00 € |
| Dürrenwaiderhammer | 28,00 € |
| Geroldsgrün | 39,00 € |
| Geroldsreuth | 31,00 € |
| Hermesgrün | 28,00 € |
| Hertwegsgrün | 28,00 € |
| Hirschberglein | 28,00 € |
| Neumühle | 28,00 € |
| Langenbach | 35,00 € |
| Silberstein | 29,00 € |
| Steinbach | 33,00 € |
| Tannenwiese (Feriengebiet) | 14,00 € |
Der Bodenrichtwert für unbestockten Waldboden beträgt 0,30 Euro/m².
Der Richtwert für landwirtschaftliche Flächen im Bereich der Gemeinde Geroldsgrün beträgt
1,10 Euro/m² Ackerland
und
1,10 Euro/m² Grünland
Geroldsgrün, den 03.07.2026
Gemeinde Geroldsgrün
Münch
1. Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Hof hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2026 auf Grundlage der bis zum 31.12.2025 eingegangenen notariellen Kaufverträge die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2026 neu ermittelt.
Diese liegen in der Zeit
vom 13. Juli bis einschließlich 17. August 2026
im Rathaus Geroldsgrün, Keyßerstraße 25, Zimmer Nr. O 03 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Auch nach Ablauf der Auslegungsfrist sind gebührenpflichtige Auskünfte über die Richtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof) erhältlich (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Gemäß Art. 1, 2, 5 und 6 des Kostengesetzes (KG) i. V. m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses (KVz) wird für die Auskunft pro Bodenrichtwert eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Die vollständige Bodenrichtwertliste kann gegen eine Gebühr von 150,00 € erworben werden.
Geroldsgrün, den 03.07.2026
Gemeinde Geroldsgrün
Münch
1. Bürgermeister
Mikrozensus 2026 auch in unserer Gemeinde
Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung
ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung
und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass
politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationen aus der PDF-Datei

