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Aktuelles

Bekanntmachung

Bekanntmachung

des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal

I.

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal hat in ihrer Sitzung am 09.06.2026 die 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen.

Die Änderungssatzung, die mit dem 1. Mai 2026 in Kraft tritt, liegt in der Zeit

vom 13. Juli bis einschließlich 28. Juli 2026

im Rathaus, Zimmer Nr. O 03, in Geroldsgrün während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO).

II.

Die Änderungssatzung wurde durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises Hof Nr. 24 vom 01.07.2026 amtlich bekanntgemacht.

Geroldsgrün, den 02. Juli 2026

Münch

1. Vorsitzender

 

Nachrichtlich wird der Satzungstext untenstehend im Amtsblatt der Gemeinde Geroldsgrün veröffentlicht.

 

Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für den Abwasserzweckverband Ölsnitz-Rodachtal

Der Abwasserzweckverband Ölsnitz-Rodachtal erlässt aufgrund des Art. 30 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555; 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I) das zuletzt durch § 4 des Gesetzes am 23.12.2025 (GVBl S. 637) geändert worden ist, sowie Art. 20a und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) und § 15 der Verbandssatzung, als auch gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 09.06.2026 folgende

1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung vom 26.06.2020 für den Abwasserzweckverband Ölsnitz-Rodachtal

§ 1 Änderung der Entschädigungssatzung

 

§ 2 wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 1 Satz 3 (Entschädigung und Auslagenersatz der Verbandsräte) wird der Betrag 25,00 € gestrichen und durch 30,00 € ersetzt.

§ 3 wird wie folgt geändert:

In § 3 Abs. 1 (Entschädigung des/der Verbandsvorsitzenden) wird der Betrag 120,00 € gestrichen und durch 150,00 € ersetzt. 

In § 3 Abs. 2 Satz 1 (Entschädigung des/der Verbandsvorsitzenden) wird der Betrag 30,00 € gestrichen und durch 40,00 € ersetzt.

§ 4 erhält folgende Fassung:

„§ 5 Entschädigung für die Kassen- und Verwaltungstätigkeit

Der oder die Kassierer/in, die Geschäftsleitung, die Anordnungsdienststelle und der oder die Kämmerer/Kämmerin erhalten für ihre Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung. Ihre Höhe wird durch Beschluss der Verbandsversammlung festgesetzt.“

§ 2 Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.05.2026 in Kraft.

Geroldsgrün, den 10.06.2026

Abwasserzweckverband
Ölsnitz-Rodachtal

gez.

Münch

Verbandsvorsitzender

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal hat in ihrer Sitzung am 09.06.2026 die „sechste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal“ beschlossen.

 

Diese Änderungssatzung, die am 02.07.2026 in Kraft getreten ist, liegt in der Zeit 

vom 13.Juli bis einschließlich 28.Juli 2026

in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal (Rathaus Geroldsgrün), Keyßerstr. 25, 95179 Geroldsgrün, Zimmer Nr. O 03 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

II.

Die Änderungssatzung wurde durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises Hof Nr. 24 vom 01.07.2026 amtlich bekanntgemacht.

Geroldsgrün, den 02.07.2026

Gemeinde Geroldsgrün
 

Münch
1. Bürgermeister

 

Nachrichtlich wird der Satzungstext untenstehend im Amtsblatt der Mitgliedsgemeinde Geroldsgrün veröffentlicht.

Sechste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung 

des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal

Der Abwasserzweckverband Ölsnitz-Rodachtal erlässt aufgrund des Art. 19 und 44 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555), das zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 23.12.2025 (GVBl S. 637) geändert worden ist, folgende Satzung:

§ 1 Änderung der Satzung

Die Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal vom 14.02.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.01.2024, wird wie folgt geändert:

  1. In § 13 Abs. 2 Satz 3 (Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden) wird die bisherige Wertgrenze von 5.000,00€ gestrichen und durch 8.000,00€ ersetzt.
  2. In § 13 Abs. 5 (Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden) wird die bisherige Wertgrenze von 5.000,00€ gestrichen und durch 8.000,00€ ersetzt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreise Hof in Kraft.

 

Geroldsgrün, den 10.06.2026

Abwasserzweckverband

Ölsnitz-Rodachtal

gez.

Münch

1. Vorsitzender

 

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Vollzug des § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung; Richtwertermittlung zum 01. Januar 2026

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Hof hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2026 auf Grundlage der bis zum 31.12.2025 eingegangenen notariellen Kaufverträge die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2026 neu ermittelt. 

Die hierüber gefertigte Niederschrift mit der Bodenrichtwertliste liegt in der Zeit

vom 13. Juli bis einschließlich 17. August 2026

im Rathaus Geroldsgrün, Keyßerstraße 25, Zimmer Nr. O 03 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf und kann ferner auf der Homepage der Gemeinde Geroldsgrün unter www.geroldsgruen.de eingesehen werden.

Auch nach Ablauf der Auslegungsfrist sind gebührenpflichtige Auskünfte über die Richtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof) erhältlich (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Gemäß Art. 1, 2, 5 und 6 des Kostengesetzes (KG) i. V. m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses (KVz) wird für die Auskunft pro Bodenrichtwert eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Die vollständige Bodenrichtwertliste kann gegen eine Gebühr von 150,00 € erworben werden. 

Für den Gemeindebereich von Geroldsgrün wurden folgende Richtwerte für jeweils 1 qm Wohnbauflä­che ermittelt:

Ortsteil

erschließungsbeitragsfrei

Dürrenwaid

28,00 €

Dürrenwaiderhammer

28,00 €

Geroldsgrün

39,00 €

Geroldsreuth

31,00 €

Hermesgrün

28,00 €

Hertwegsgrün

28,00 €

Hirschberglein

28,00 €

Neumühle

28,00 €

Langenbach

35,00 €

Silberstein

29,00 €

Steinbach

33,00 €

Tannenwiese (Feriengebiet)

14,00 €

Der Bodenrichtwert für unbestockten Waldboden beträgt 0,30 Euro/m².

Der Richtwert für landwirtschaftliche Flächen im Bereich der Gemeinde Geroldsgrün beträgt

1,10 Euro/m² Ackerland
und

1,10 Euro/m² Grünland
 

Geroldsgrün, den 03.07.2026
Gemeinde Geroldsgrün

Münch
1. Bürgermeister

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Hof hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2026 auf Grundlage der bis zum 31.12.2025 eingegangenen notariellen Kaufverträge die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2026 neu ermittelt. 

Diese liegen in der Zeit

vom 13. Juli bis einschließlich 17. August 2026

 im Rathaus Geroldsgrün, Keyßerstraße 25, Zimmer Nr. O 03 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. 

Auch nach Ablauf der Auslegungsfrist sind gebührenpflichtige Auskünfte über die Richtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof) erhältlich (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Gemäß Art. 1, 2, 5 und 6 des Kostengesetzes (KG) i. V. m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses (KVz) wird für die Auskunft pro Bodenrichtwert eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Die vollständige Bodenrichtwertliste kann gegen eine Gebühr von 150,00 € erworben werden. 

Geroldsgrün, den 03.07.2026
Gemeinde Geroldsgrün

Münch                                                         
1. Bürgermeister

Haushaltssatzung 2026

Haushaltssatzung 2026

Abwasserzweckverband

Ölsnitz-Rodachtal

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 

für das Haushaltsjahr 2026

I.

Der Abwasserzweckverband Ölsnitz-Rodachtal hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen.

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gemäß Art. 24 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO wird die Haushaltssatzung 2026 samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich gemacht und liegt innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal im Rathaus in Geroldsgrün, Keyßerstraße 25, 95179 Geroldsgrün, Zimmer Nr. O 03, gemäß § 4 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsichtnahme bereit.

II.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Hof vom 11.06.2026 Nr. 941/0.4-201 rechtsaufsichtlich geprüft und durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises Hof Nr. 23 vom 24.06.2026 amtlich bekanntgemacht.

Hiermit weisen die Verbandsmitglieder nach Art. 24 Abs. 2 KommZG in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Hof hin.

Geroldsgrün, den 25.06.2026

gez.                                          - S-

Münch

1. Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Geroldsgrün

Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Geroldsgrün

Begrüßung
Die konstituierende Sitzung der Gemeinde Geroldsgrün für die neue Wahlperiode begann mit regem Zuschauerzuspruch. Bürgermeister Münch begrüßte die Anwesenden herzlich. In seiner kurzen Ansprache gratulierte er den Gewählten und äußerte die Hoffnung auf eine konstruktive und produktive Zusammenarbeit. Er verwies darauf, dass die kommenden Jahre nicht einfach werden und zeigte sich zuversichtlich, gemeinsam Lösungswege zu finden.

Verabschiedung und Verleihung der silbernen Bürgermedaille an Herrn Hans-Peter Wich
Hans-Peter Wich erhält die „Silberne Bürgermedaille“ der Gemeinde Geroldsgrün in Würdigung seiner langjährigen Verdienste und wird aus dem Gemeinderat verabschiedet. Von 2002 bis 2026 gehörte er dem Gemeinderat über 24 Jahre an und begleitete zahlreiche Funktionen: u. a. als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses sowie als stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Im Jahr 2022 wurde ihm vom Freistaat Bayern bereits die „Kommunale Dankurkunde“ für sein Wirken verliehen.
Die Auszeichnung würdigt sein vielfältiges ehren-amtliches Engagement und seine Unterstützung der Gemeinde Geroldsgrün.

Verabschiedung
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates wurden weiterhin Herr Ralf Kremer (CSU), Frau Jutta Ring (CSU) und Herr Thomas Horn (SPD) für ihre Verdienste gewürdigt und feierlich verabschiedet.
o Gemeinderat Ralf Kremer (CSU) gehörte dem Gremium in der Zeit vom 01.05.2020 bis zum 30.04.2026 insgesamt sechs Jahre an.
o Gemeinderätin Jutta Ring (CSU) war vom 18.09.2007 bis zum 30.04.2020 und erneut vom 10.06.2021 bis zum 30.04.2026 fast 18 Jahre Mitglied des Gemeinderates.
o Gemeinderat Thomas Horn (SPD) gehörte dem Gremium vom 01.05.2008 bis zum 30.04.2026 insgesamt 18 Jahre an.

Bürgermeister Münch verabschiedete auch die beiden Bürgermeistervertretungen 2. Bürgermeister Helmut Franz und die 3. Bürgermeisterin Silke Horn. Er bedankte sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die vielen Termine, die sie in der letzten Wahlperiode übernommen haben. Während dieser Jahre haben sich viele Veränderungen ergeben und es wurden zahlreiche wichtige Entscheidungen getroffen, welche die Gemeinde prägen. Die Verabschiedung würdigt das kontinuierliche Ehrenamt, das Engagement für Bürgerbelange und die konstruktive Mitarbeit im Gemeinderat.

Vereidigung:
In der konstituierenden Sitzung wurden zudem Gerd Hohenberger (SPD), Alexander Marquardt (CSU), Eva Lang (CSU) und Konstantin Thüroff (BfB) als neue Gemeinderatsmitglieder vereidigt. Bürgermeister Münch gratulierte den neuen Gemeinderatsmitgliedern und bat diese ihr Amt verantwortungsvoll und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auszuüben.

Wahl des weiteren Bürgermeisters und der weiteren Bürgermeisterin
Der Gemeinderat legte zunächst fest, dass ein 2. Bürger-meister bzw. eine zweite Bürgermeisterin und ein 3. Bürgermeister bzw. eine 3. Bürgermeisterin als Ehrenbeamte gewählt werden sollen.
Für das Amt des 2. Bürgermeisters bzw. der zweiten Bürgermeisterin wurden Helmut Franz für die CSU und Tim Ströhlein für die SPD vorgeschlagen. In der im Anschluss durchgeführten geheimen Wahl setzte sich Tim Ströhlein mit 8 zu 7 Stimmen durch.
Für die Position des 3. Bürgermeisters bzw. der 3. Bürgermeisterin wurden Frau Silke Horn (SPD) und Frau Regina Röstel (BfB) vorgeschlagen. Die geheime Wahl konnte Regina Röstel mit 9 zu 6 Stimmen für sich entscheiden. Im Anschluss wurden die Gewählten in ihren Ämtern vereidigt.

Neuerlass der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungs-rechts“
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“. Diese Satzung enthält die Bestimmungen über die Zusammensetzung des Gemeinderates und der Ausschüsse. Auch in der kommenden Wahlperiode besteht der Gemeinderat in Geroldsgrün aus 14 Mitgliedern zuzüglich des Bürgermeisters. Mit dem Haupt- und Finanzausschuss (8 ordentliche Mitglieder), dem Bau- und Umweltausschuss (6 ordentliche Mitglieder) und dem Rechnungsprüfungsausschuss (4 ordentliche Mitglieder) wer-den 3 Ausschüsse gebildet. Die Sitzungsgelder für die Gemeinderatsmitglieder werden von 25,00€ auf 30,00€ angehoben. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten für ihren zusätzlichen Auf-wand eine Entschädigung von 50,00€ im Halbjahr.

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung der Gemeinde Geroldsgrün
Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat regelt das interne Verfahren, die Organisation und die Abläufe der Gremiumsarbeit, um eine rechtssichere, geordnete und effiziente Entscheidungsfindung zu garantieren. Zu jeder Wahlperiode wird diese überarbeitet und auf neue Anforderungen angepasst. Die Geschäftsordnung ist künftig auf der Homepage der Gemeinde Geroldsgrün einsehbar. Der Gemeinderat verabschiedete die neue Geschäftsordnung einstimmig.

Benennung der Fraktionsvorsitzenden
CSU- Fraktion: Fraktionsvorsitzender Bernd Lang, Stellvertretung Helmut Franz
SPD- Fraktion: Fraktionsvorsitzender Stefan Hübner, Stellvertretung Gerd Hohenberger
BfB- Fraktion: Fraktionsvorsitzender Mathias Menger, Stellvertretung Konstantin Thüroff

Besetzung der Ausschüsse

Haupt- & Finanzausschuss

Ordentliche MitgliederVertreter/in (Vertretungsreihenfolge)
Helmut Franz (CSU)1. Wolfgang Herpich (CSU)
Klaus Gölkel (CSU)2. Alexander Marquardt (CSU) 
Bernd Lang (CSU) 3. Eva Lang (CSU)
Stefan Hübner (SPD)1. Silke Horn (SPD)
Gerd Hohenberger (SPD)2. Andreas Kübrich (SPD)
Tim Ströhlein (SPD) 
Mathias Menger (BfB)1. Regina Röstel (BfB)
Konstantin Thüroff (BfB) 

Bau- & Umweltausschuss

Ordentliche MitgliederVertreter/in (Vertretungsreihenfolge)
Klaus Gölkel (CSU)1. Helmut Franz (CSU)
Alexander Marquardt (CSU)2. Eva Lang (CSU)
Bernd Lang (CSU)3. Wolfgang Herpich (CSU)
Silke Horn (SPD)1. Gerd Hohenberger (SPD)
Andreas Kübrich (SPD)2. Tim Ströhlein (SPD)
Regina Röstel (BfB)1. Konstantin Thüroff (BfB)

 

Rechnungsprüfungsausschuss

Ordentliche MitgliederVertreter/in (Vertretungsreihenfolge)
Eva Lang (CSU)1. Klaus Gölkel (CSU)
Wolfgang Herpich (CSU)2. Alexander Marquardt (CSU)
Silke Horn (SPD)1. Andreas Kübrich (SPD)
Konstantin Thüroff (BfB)1. Regina Röstel (BfB)

Zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde Frau Eva Lang bestellt. Der stellvertretende Vorsitzende wurde Konstantin Thüroff.

Verbandsräte für den Abwasserzweckverband Ölsnitz-Rodachtal

Mitglied von Amts wegen (geborenes Mitglied) Stefan Münch (CSU)- Verbandsvorsitzender

Ordentliche MitgliederVertreter/in (Vertretungsreihenfolge)
Helmut Franz (CSU)Bernd Lang (CSU)
Alexander Marquardt (CSU)Klaus Gölkel (CSU)
Andreas Kübrich (SPD)Stefan Hübner (SPD)
Mathias Menger (BfB)Konstantin Thüroff (BfB)

Bestellung der Referenten
Als Referent wurde vom Gemeinderat bestellt:
• Konstantin Thüroff (Feuerwehrreferent)
Für die Aufgaben des Jugend- und Seniorenreferenten bzw. der Jugend- und Seniorenreferentin haben sich keine Personen gefunden, die diese Tätigkeit übernehmen könnten. Die SPD- Gemeinderatsfraktion regt an, in einer der nächsten Sitzungen, über die Erweiterung der Referentenposten um einen Ehrenamtsreferenten zu diskutieren.
Bestellung der Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamte
1. Bürgermeister Stefan Münch und 2. Bürgermeister Tim Ströhlein wurden jeweils vom Gemeinderat einstimmig zu Eheschließungsstandesbeamte bestellt.

 

 

Mikrozensus 2026 auch in unserer Gemeinde

Mikrozensus 2026 auch in unserer Gemeinde

Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung
ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung
und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass
politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationen aus der PDF-Datei