Rathaus aktuell offen

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Dienstag:
13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag:
13.00 - 18.00 Uhr

Aktuelles

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Öffentliche Gemeinderatssitzung

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Geroldsgrün findet am

Donnerstag, den 30. Juli 2026, um 18:00 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses in Geroldsgrün, Keyßerstr. 25, statt.

Tagesordnung:

  1. Bekanntgabe von Beschlüssen, die nicht mehr der Geheimhaltung unterliegen 
  2. Bauangelegenheiten
  3. Nutzungsänderung und Änderung der Raumaufteilung für „Die Scheune im Grünen“, Fl.Nr. 424/2 der Gemarkung Geroldsgrün

     a. Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 383/2, der Gemarkung Steinbach, An der Kirche 5

     b. weitere Anträge können folgen

  4. Bedarfsplanung nach dem BayKiBiG für das Jahr 2026/2027 für die Kindertagesstätte und Kinderkrippe Geroldsgrün

  5. Integration der Kindertagesstätte in die bestehende Grundschule mit Grundsanierung des Schulgebäudes – Beschlussfassung über weitere Planung

  6. Bekanntgaben/Verschiedenes

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

 

Geroldsgrün, den 21.07.2026

gez.       

Münch 

1. Bürgermeister

Bekanntmachung

Bekanntmachung

des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal

I.

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal hat in ihrer Sitzung am 09.06.2026 die 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen.

Die Änderungssatzung, die mit dem 1. Mai 2026 in Kraft tritt, liegt in der Zeit

vom 13. Juli bis einschließlich 28. Juli 2026

im Rathaus, Zimmer Nr. O 03, in Geroldsgrün während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO).

II.

Die Änderungssatzung wurde durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises Hof Nr. 24 vom 01.07.2026 amtlich bekanntgemacht.

Geroldsgrün, den 02. Juli 2026

Münch

1. Vorsitzender

 

Nachrichtlich wird der Satzungstext untenstehend im Amtsblatt der Gemeinde Geroldsgrün veröffentlicht.

 

Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für den Abwasserzweckverband Ölsnitz-Rodachtal

Der Abwasserzweckverband Ölsnitz-Rodachtal erlässt aufgrund des Art. 30 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555; 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I) das zuletzt durch § 4 des Gesetzes am 23.12.2025 (GVBl S. 637) geändert worden ist, sowie Art. 20a und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) und § 15 der Verbandssatzung, als auch gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 09.06.2026 folgende

1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung vom 26.06.2020 für den Abwasserzweckverband Ölsnitz-Rodachtal

§ 1 Änderung der Entschädigungssatzung

 

§ 2 wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 1 Satz 3 (Entschädigung und Auslagenersatz der Verbandsräte) wird der Betrag 25,00 € gestrichen und durch 30,00 € ersetzt.

§ 3 wird wie folgt geändert:

In § 3 Abs. 1 (Entschädigung des/der Verbandsvorsitzenden) wird der Betrag 120,00 € gestrichen und durch 150,00 € ersetzt. 

In § 3 Abs. 2 Satz 1 (Entschädigung des/der Verbandsvorsitzenden) wird der Betrag 30,00 € gestrichen und durch 40,00 € ersetzt.

§ 4 erhält folgende Fassung:

„§ 5 Entschädigung für die Kassen- und Verwaltungstätigkeit

Der oder die Kassierer/in, die Geschäftsleitung, die Anordnungsdienststelle und der oder die Kämmerer/Kämmerin erhalten für ihre Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung. Ihre Höhe wird durch Beschluss der Verbandsversammlung festgesetzt.“

§ 2 Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.05.2026 in Kraft.

Geroldsgrün, den 10.06.2026

Abwasserzweckverband
Ölsnitz-Rodachtal

gez.

Münch

Verbandsvorsitzender

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal hat in ihrer Sitzung am 09.06.2026 die „sechste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal“ beschlossen.

 

Diese Änderungssatzung, die am 02.07.2026 in Kraft getreten ist, liegt in der Zeit 

vom 13.Juli bis einschließlich 28.Juli 2026

in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal (Rathaus Geroldsgrün), Keyßerstr. 25, 95179 Geroldsgrün, Zimmer Nr. O 03 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

II.

Die Änderungssatzung wurde durch Abdruck im Amtsblatt des Landkreises Hof Nr. 24 vom 01.07.2026 amtlich bekanntgemacht.

Geroldsgrün, den 02.07.2026

Gemeinde Geroldsgrün
 

Münch
1. Bürgermeister

 

Nachrichtlich wird der Satzungstext untenstehend im Amtsblatt der Mitgliedsgemeinde Geroldsgrün veröffentlicht.

Sechste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung 

des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal

Der Abwasserzweckverband Ölsnitz-Rodachtal erlässt aufgrund des Art. 19 und 44 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555), das zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 23.12.2025 (GVBl S. 637) geändert worden ist, folgende Satzung:

§ 1 Änderung der Satzung

Die Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Ölsnitz-Rodachtal vom 14.02.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.01.2024, wird wie folgt geändert:

  1. In § 13 Abs. 2 Satz 3 (Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden) wird die bisherige Wertgrenze von 5.000,00€ gestrichen und durch 8.000,00€ ersetzt.
  2. In § 13 Abs. 5 (Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden) wird die bisherige Wertgrenze von 5.000,00€ gestrichen und durch 8.000,00€ ersetzt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreise Hof in Kraft.

 

Geroldsgrün, den 10.06.2026

Abwasserzweckverband

Ölsnitz-Rodachtal

gez.

Münch

1. Vorsitzender

 

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Vollzug des § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung; Richtwertermittlung zum 01. Januar 2026

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Hof hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2026 auf Grundlage der bis zum 31.12.2025 eingegangenen notariellen Kaufverträge die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2026 neu ermittelt. 

Die hierüber gefertigte Niederschrift mit der Bodenrichtwertliste liegt in der Zeit

vom 13. Juli bis einschließlich 17. August 2026

im Rathaus Geroldsgrün, Keyßerstraße 25, Zimmer Nr. O 03 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf und kann ferner auf der Homepage der Gemeinde Geroldsgrün unter www.geroldsgruen.de eingesehen werden.

Auch nach Ablauf der Auslegungsfrist sind gebührenpflichtige Auskünfte über die Richtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof) erhältlich (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Gemäß Art. 1, 2, 5 und 6 des Kostengesetzes (KG) i. V. m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses (KVz) wird für die Auskunft pro Bodenrichtwert eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Die vollständige Bodenrichtwertliste kann gegen eine Gebühr von 150,00 € erworben werden. 

Für den Gemeindebereich von Geroldsgrün wurden folgende Richtwerte für jeweils 1 qm Wohnbauflä­che ermittelt:

Ortsteil

erschließungsbeitragsfrei

Dürrenwaid

28,00 €

Dürrenwaiderhammer

28,00 €

Geroldsgrün

39,00 €

Geroldsreuth

31,00 €

Hermesgrün

28,00 €

Hertwegsgrün

28,00 €

Hirschberglein

28,00 €

Neumühle

28,00 €

Langenbach

35,00 €

Silberstein

29,00 €

Steinbach

33,00 €

Tannenwiese (Feriengebiet)

14,00 €

Der Bodenrichtwert für unbestockten Waldboden beträgt 0,30 Euro/m².

Der Richtwert für landwirtschaftliche Flächen im Bereich der Gemeinde Geroldsgrün beträgt

1,10 Euro/m² Ackerland
und

1,10 Euro/m² Grünland
 

Geroldsgrün, den 03.07.2026
Gemeinde Geroldsgrün

Münch
1. Bürgermeister

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Hof hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2026 auf Grundlage der bis zum 31.12.2025 eingegangenen notariellen Kaufverträge die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2026 neu ermittelt. 

Diese liegen in der Zeit

vom 13. Juli bis einschließlich 17. August 2026

 im Rathaus Geroldsgrün, Keyßerstraße 25, Zimmer Nr. O 03 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. 

Auch nach Ablauf der Auslegungsfrist sind gebührenpflichtige Auskünfte über die Richtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof) erhältlich (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Gemäß Art. 1, 2, 5 und 6 des Kostengesetzes (KG) i. V. m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses (KVz) wird für die Auskunft pro Bodenrichtwert eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Die vollständige Bodenrichtwertliste kann gegen eine Gebühr von 150,00 € erworben werden. 

Geroldsgrün, den 03.07.2026
Gemeinde Geroldsgrün

Münch                                                         
1. Bürgermeister

Mikrozensus 2026 auch in unserer Gemeinde

Mikrozensus 2026 auch in unserer Gemeinde

Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung
ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung
und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass
politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationen aus der PDF-Datei