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Aktuelles

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Geroldsgrün für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Gemeinderat Geroldsgrün die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 in seiner Sitzung am 12.02.2026 beschlossen. Diese wird nunmehr gem. Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) bekanntgemacht.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Geroldsgrün

(Landkreis Hof)

 

für das Haushaltsjahr 2026

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Geroldsgrün folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Verwaltungshaushalt

            in den Einnahmen und Ausgaben auf                                   6.261.300,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt

           in den Einnahmen und Ausgaben auf                                   3.438.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

 

Der Steuersatz (Hebesatz) für die nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                210 v.H.
    2. für die Grundstücke (B)                                                              210 v.H.

 

2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                    330 v.H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Haushaltssatzung wird samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich gemacht und liegt innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Geroldsgrün im Rathaus, Keyßerstraße 25, 95179 Geroldsgrün, Zimmer Nr. O 03, gemäß § 4 der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsichtnahme bereit.

Die Haushaltssatzung 2026 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Das Landratsamt Hof hat mit Schreiben vom 27.02.2026, Az. 941/0.1-201, die Haushaltssatzung genehmigt.

Geroldsgrün, 03.03.2026

Gemeinde Geroldsgrün

MÜNCH

1. Bürgermeister 

 

 

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Der Gemeinderat Geroldsgrün hat in seiner Sitzung am 12.02.2026 die
„Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Geroldsgrün (Hebesatzsatzung)“

 vom 01.10.2024

beschlossen. Diese liegt in der Zeit

vom 16.03.2026 bis einschließlich 02.04.2026

im Rathaus Geroldsgrün, Keyßerstraße 25, Zimmer Nr. O 03 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. 

Nachrichtlich wird der Satzungstext untenstehend im Amtsblatt der Gemeinde Geroldsgrün veröffentlicht.

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der 

Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Geroldsgrün (Hebesatzsatzung)

vom 01.10.2024

Auf Grund des Art. 22 Abs. 2 und der Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23.12.2025 (GVBl. S. 637) geändert worden ist, sowie des Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 642) geändert worden ist, in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) geändert worden ist, und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638, BayRS 611-7-2-F), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 23.12.2025 (GVBl. S. 627) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Geroldsgrün folgende Satzung: 

§ 1 Aufhebung der Hebesatzsatzung

Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Geroldsgrün (Hebesatzsatzung) vom 01.10.2024 wird aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.

Geroldsgrün, den 03.03.2026
Gemeinde Geroldsgrün


Münch                                                                                  
1. Bürgermeister

 

 

Bekanntmachung zur Kommunalwahl

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Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung
ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung
und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass
politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationen aus der PDF-Datei