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Aktuelles

Mikrozensus 2026 auch in unserer Gemeinde

Mikrozensus 2026 auch in unserer Gemeinde

Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung
ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung
und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass
politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationen aus der PDF-Datei 

 

 

Bekanntmachung Grundsteuer

Bekanntmachung Grundsteuer

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich nach den finanzamtlichen Mess­bescheiden (Messbeträge) seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der derzeit gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2025 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2026 zugegangen wäre.

Die Grundsteuer wird zu je 1/4 ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 - vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung - fällig. Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt mit dem Tag der Veröffentlichung an den gemeindlichen An­schlagtafeln als bekannt gegeben.

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbescheide), werden Änderungsbescheide erstellt.

Wenn der Gemeinde Geroldsgrün ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, so wird die Grundsteuer im SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen. Diese Bekanntmachung gilt im Zusammenhang mit den im letzten Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Beträgen als Vorabinformation.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der wirksamen Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden. Bei Einlegung eines Widerspruchs ist dieser schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Geroldsgrün, Keyßerstr. 25, 95179 Geroldsgrün, einzulegen. Er kann auch elektronisch, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, unter der Adresse rathaus(at)geroldsgruen.de eingelegt werden. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, kann Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Um­stände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird, ist die Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten/die Beklagte und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene öffentliche Festsetzung der Grundsteuer soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

 

Geroldsgrün, 05. Januar 2026

Münch, 1. Bürgermeister

 

 

Die Gemeinde Geroldsgrün ist Schuldenfrei

Die Gemeinde Geroldsgrün ist Schuldenfrei

Bürgermeister Stefan Münch und Geschäftsleiter Daniel Hohberger freuen sich zum Jahresbeginn über die Schuldenfreiheit der Gemeinde und stoßen auf das Ereignis an. Die letzten großen Kreditaufnahmen liegen inzwischen rund 20 Jahre zurück. Damals wurde das Fremdkapital benötigt, um u.a. den Rathausumbau zu finanzieren. Daniel Hohberger stellt fest, „dass dies das Resultat einer jahrelangen Haushaltswirtschaft nach Augenmaß mit dem Nutzen von Fördermöglichkeiten ist, denn die Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde sind nicht überdurchschnittlich hoch.“ Über das Ergebnis können sich alle freuen, die über die Jahre als Bürgermeister, Gemeinderat oder in der Verwaltung daran beteiligt waren.

Bürgermeister Münch hat den Kurs seiner Vorgänger fortgeführt und freut sich über die finanzielle Handlungsfähigkeit. Der Bürgermeister führt dazu aus, „dass die Gemeinde ohne die Zahlung von hohen Zins- und Tilgungsleistungen finanzielle Freiräume bekommt. Diese können gerade für die anstehenden Herausforderungen unserer Zeit wichtig werden.“ Dem Bürgermeister ist es aber auch noch wichtig darauf hinzuweisen, dass man über die Jahre in der Kommune nicht untätig war. Tatsächlich lag die Investitionsquote der Gemeinde Geroldsgrün in den zurückliegenden Jahren sehr hoch. Stefan Münch verweist dabei auf die Straßenbaumaßnahmen in Langenbach, in Geroldsreuth oder Am Mühlhügel in Geroldsgrün. Zudem wurde das Freizeitareal Geroldsgrün mit der „Scheune im Grünen“ als Treff- und Veranstaltungsort realisiert.

Ein Dauerzustand wird die Schuldenfreiheit jedoch nicht werden. Mit der Integration des Kindergartens in das bestehende Schulgebäude und der damit verbundenen Sanierung der Grundschule steht ein Großprojekt mit einem Finanzvolumen von rd. 13,5 Mio. Euro an. Diese Maßnahme zeigt, dass die Gemeinde auch künftig in Zukunftsprojekte investiert.