Aktuelles
Bekanntmachung
der
„2. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün“
vom 28.01.2026 in der Gemeinde Geroldsgrün
Die vom Gemeinderat Geroldsgrün in seiner Sitzung am 18.12.2025 beschlossene
„2. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün“
liegt
vom 09.02.2026 bis einschließlich 27.02.2026
im Rathaus Geroldsgrün, Keyßerstr. 25, Zimmer Nr. O 03 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Die Satzung ist nicht genehmigungspflichtig.
Sie tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung finden Sie hier: LINK
Geroldsgrün, den 28.01.2026
Münch
1. Bürgermeister
Bekanntmachung
Öffentliche Gemeinderatssitzung
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Geroldsgrün findet am
Donnerstag, den 12. Februar 2026, um 18:00 Uhr
in der Lothar von Faber-Grundschule in Geroldsgrün, Am Mühlhügel 11, statt.
Tagesordnung:
- Bekanntgabe von Beschlüssen, die nicht mehr der Geheimhaltung unterliegen
- Bauangelegenheiten
- Haushaltsführung der Gemeinde Geroldsgrün
a) Beschlussfassung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029
b) Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Geroldsgrün für das Haushaltsjahr 2026
c) Ausführungsbeschlüsse zum Haushaltsplan 2026;
Freiwillige Zuwendungen an die örtlichen Vereine Abgabenrecht;
Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Geroldsgrün – Beschlussfassung über die Aufhebung der Hebesatzsatzung- Wasserwerk Geroldsgrün;
Bekanntgabe des erstellten kaufmännischen Jahresabschlusses für das Jahr 2024 Bekanntgaben/Verschiedenes
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Geroldsgrün, den 03.02.2026
gez.
Münch
1. Bürgermeister
Mikrozensus 2026 auch in unserer Gemeinde
Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung
ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung
und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass
politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationen aus der PDF-Datei
Bekanntmachung Grundsteuer
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich nach den finanzamtlichen Messbescheiden (Messbeträge) seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der derzeit gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2025 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2026 zugegangen wäre.
Die Grundsteuer wird zu je 1/4 ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 - vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung - fällig. Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt mit dem Tag der Veröffentlichung an den gemeindlichen Anschlagtafeln als bekannt gegeben.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbescheide), werden Änderungsbescheide erstellt.
Wenn der Gemeinde Geroldsgrün ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, so wird die Grundsteuer im SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen. Diese Bekanntmachung gilt im Zusammenhang mit den im letzten Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Beträgen als Vorabinformation.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der wirksamen Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden. Bei Einlegung eines Widerspruchs ist dieser schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Geroldsgrün, Keyßerstr. 25, 95179 Geroldsgrün, einzulegen. Er kann auch elektronisch, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, unter der Adresse rathaus(at)geroldsgruen.de eingelegt werden. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, kann Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird, ist die Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten/die Beklagte und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene öffentliche Festsetzung der Grundsteuer soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Geroldsgrün, 05. Januar 2026
Münch, 1. Bürgermeister

