Aktuelles

Jugendschöffen- Wahl
Amtsperiode 2024 bis 2028
Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028
Gemäß der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern vom 7. November 2012, zuletzt geändert am 27. Oktober 2022, Az. E8 – 3221 E - II – 14870/2021 und B2 - 0143 – 2 sind von der Gemeinde Geroldsgrün
für die Amtszeit 2024 – 2028 mindestens je 2 geeignete Frauen und Männer zur Jugendschöffenwahl vorzuschlagen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Geroldsgrün, die sich als Jugendschöffen vorschlagen lassen wollen, werden gebeten, sich
bis spätestens 24. Februar 2023
bei der Gemeinde, Rathaus, Keyßerstraße 25, Geroldsgrün zu bewerben.
Ansprechpartner: Frau Beckstein-Drechsel ( Tel. 09288/961-11)
Frau Horn ( Tel. 09288/961-12)
Grundsätzlich kommen für das Jugendschöffenamt Personen in Betracht, die erzieherisch befähigt und in der Jugendhilfe erfahren sind. Nach Möglichkeit wären geeignete Personen aller Bevölkerungskreise, vor allem auch Eltern und Ausbilder, zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Eintragung in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen die gleichzeitige Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen ausschließt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auswahl aufgrund der Meldung einzelner interessierter Personen oder auf Beschluss des Gemeinderates erfolgen kann.
Das ausgefüllte Berwerbungsformular bitte fristgerecht an die Gemeinde Geroldsgrün zurück senden.
Erklärung Jugendschöffen- Wahl
Geroldsgrün, 30.01.2023
Münch
Erster Bürgermeister

Schöffenwahl
Amtsperiode 2024 bis 2028
Schöffenwahl 2023
Aufstellung von Vorschlagslisten für Schöffen durch die Gemeinden für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Gemäß der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern vom 7. November 2012, zuletzt geändert am 25. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E- II – 14870/2021 und B2 - 0143 – 2 müssen die Gemeinden wieder eine Vorschlagsliste für Schöffen aufstellen.
Nach Feststellung des Präsidenten des Landgerichts Hof vom 27.01.2023 sind aus der Gemeinde Geroldsgrün für die Wahlperiode 2024 bis 2028 insgesamt 9 Personen für das Amt eines Schöffen vorzuschlagen.
Männer und Frauen aus der Gemeinde Geroldsgrün, die sich für diese verantwortungsvolle Tätigkeit besonders interessieren, werden gebeten, sich
bis spätestens 31. März 2023
bei der Gemeinde, Rathaus, Keyßerstraße 25, Geroldsgrün zu bewerben.
Ansprechpartner: Frau Beckstein-Drechsel (Tel. 09288/961-11)
Frau Horn (Tel. 09288/961-12)
Das Schöffenamt erfordert im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und – wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode 2024 das 25. Lebensjahr noch nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben, sollen deshalb nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden. Auch bestimmte Personengruppen, wie z. B. Polizeivollzugsbeamte und Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen, sind auszuschließen. Außerdem solche, die bereits in der Vorschlagsliste der Jugendschöffen aufgenommen wurden.
Geroldsgrün, 01.02.2023
Münch
Erster Bürgermeister
Das ausgefüllte Bewerbungsformular bitte fristgerecht an die Gemeinde Geroldsgrün senden.


Grundsteuerreform
Die neue Grundsteuer in Bayern
Der Bayerische Landtag hat am 23.November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Die Neuregelungen lesen Sie hier
Allgemeine Fristverlängerung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung