Rathaus aktuell offen

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Donnerstag:
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Nachbarn für Nachbarn

NACHBARN FÜR NACHBARN

Mit diesem Projekt wollen wir in der Gemeinde Geroldsgrün das „Wir-Gefühl“ neu beleben und stärken. Die organisierte Nachbarschaftshilfe ist ein ehrenamtlicher Dienst, in dem freiwillige engagierte Bürgerinnen und Bürger stundenweise tätig sind. Sie bieten Menschen in ihrer häuslichen Umgebung alltagsunterstützende Hilfen an. Das Hilfsangebot richtet sich an alle Menschen und soll generationsübergreifend agieren. Wir wollen soziale Kontakte und die Selbständigkeit bis ins hohe Alter erhalten und fördern.

Das Vorhaben der Nachbarschaftshilfe trägt dazu bei, dass unsere Gemeinde auch in Zukunft interessant für alle Generationen bleibt. Das möchte Ihnen die Nachbarschaftshilfe anbieten: Wir organisieren für Sie Hilfen im tägliche Leben. Wir tragen dazu bei, die örtliche Gemeinschaft durch interessante Veranstaltungen und Angebote zu ergänzen. Der generationenverbindende Gedanke steht dabei im Vordergrund.

Das könnte für Sie interessant sein: 

  •  Mitfahrgelegenheit und Begleitdienste
  •  Hilfe im Haushalt 
  •  Einkaufshilfe 
  •  Unterstützung bei Behördengängen und Schriftverkehr 
  •  Winterdienst 
  •  Hilfe bei kleineren Gartenarbeiten u.a.

Was ist nicht möglich? Entrümpelungen, Fenster- und Wohnungsputz, Bankgeschäfte und alle Tätigkeiten, für die in der Gemeinde Geroldsgrün gewerbliche Angebote bestehen.
Unser Angebot richtet sich an Bürger, die aus gesundheitlichen Gründen, körperlichen Einschränkungen, ihres Alters oder anderen vertretbaren Gründen nicht in der Lage sind, bestimmte Tätigkeiten auszuführen. Wir können keine pflegerischen Aufgaben übernehmen.

Ihr Ansprechpartner:
Büro der Nachbarschaftshilfe Geroldsgrün Rathaus Geroldsgrün Keyßerstraße 25, 95179 Geroldsgrün 09288/96129 oder
0151/10295783
 

Email: nachbarschaftshilfe-geroldsgruen(at)gmx.de
Unsere Bürozeiten:
donnerstags: 16.00 bis 18.00 Uhr
freitags: 09.00 bis 11.00 Uhr

Ihre Fragen zum Projekt beantwortet: Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) des Landkreises Hof
www.kobe-lkr-hof.de
Landratsamt Hof Schaumbergstraße 14 95032 Hof
Herr Wolf - Frau Kießling - Frau Feulner Zimmer 105 und 107
09281/57-335, 57-336, 57-527
Email: kobe(at)landkreis-hof.de

Taschengeldbörse

Die Taschengeldbörse Geroldsgrün ist Teil des Projektes „Nachbarn für Nachbarn“ – der generationenverbindenden Nachbarschaftshilfe in der Gemeinde Geroldsgrün und ihrer Ortsteile.
Sie richtet sich an Jugendliche im Alter von 13 bis 21 Jahren und bietet die Möglichkeit, mit kleinen Hilfeleistungen das Taschengeld aufzubessern.
Positive Nebeneffekte sind, die Menschen in der Gemeinde und den Ortsteilen kennenzulernen, so das persönliche „Netzwerk“ zu erweitern, die eigene soziale Kompetenz zu steigern und erste Erfahrungen zu sammeln, wie die Arbeitswelt funktioniert. Mit ihrem Engagement gestalten die Jugendlichen außerdem die Lebensqualität in ihrer Gemeinde positiv mit. Von der Taschengeldbörse profitieren z.B. Familien und Ältere, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder beruflich stark geforderte Personen.
Sie alle können sich durch kleine Hilfen von Jugendlichen unterstützen lassen.

Dazu ein paar Beispiele:
Einen älteren Menschen bei Spaziergängen begleiten, für jemand einkaufen oder beim Einkaufen tragen helfen, ein kleines Problem mit dem Handy oder dem Computer lösen, einen Hund ausführen, eine kleine Reparatur (am Fahrrad, im Haushalt…) übernehmen, eine Besorgung oder Botengang erledigen, im Winter beim Schneeräumen helfen oder im Sommer im Garten, bei den Hausaufgaben unterstützen, Wertstoffe zum Sammelplatz bringen oder ein defektes Gerät zur Reparatur…Möglichkeiten für solche einfachen und ungefährlichen Tätigkeiten gibt es viele.
Empfohlen wird für solche Hilfen eine „Vergütung“ in Höhe von 5 Euro pro Stunde.

Wie funktioniert die Taschengeldbörse?
Auf dieser Internetseite sind Anmeldeformulare bereitgestellt, mit denen man eine Hilfe anbieten oder abfragen kann und mit denen man sich anmeldet. Die Taschengeldbörse ist somit nur Koordinierungsstelle. Rechtliche Beziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Empfänger einer Hilfe.
Eine Garantie, dass es zu allen Anfragen auch Hilfsangebote gibt, alle Angebote auch genutzt werden und für eine zufriedenstellende Ausführung der Hilfen kann die Taschengeldbörse nicht geben.

Ansprechpartner:   
Jonas Hornfeck
Telefon: 0152 53496586
Email: hornfeckjonas(at)gmail.com

Heiner Wolf
Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement – KoBE Landratsamt Hof, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof
Telefon: 09281/57-335
http://kobe-lkr-hof.de/
www.landkreis-hof.de
Email: heinrich.wolf(at)landkreis-hof.de

Anmeldeformulare

Hier finden Sie die Anmeldeformulare für die Taschengeldbörse im PDF-Format (*).

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Mailen Sie das ausfüllte Formular bitte an:
nachbarschaftshilfe-geroldsgruen(at)gmx.de

Rechtliches zur Taschengeldbörse

JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ
Bei allen Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse muss es sich um geringfügige Hilfeleistungen handeln, welche gelegentlich aus Gefälligkeit erbracht werden (vgl. § 1 (2) JArbSchG). Bei Minderjährigen müssen die Eltern einer Beteiligung an der Taschengeldbörse schriftlich zustimmen. Taschengeldjobs müssen ohne größere körperliche Belastung und gefahrlos durchführbar sein. Die Jugendlichen dürfen nur kleine Arbeiten ausführen, die leicht und für Jugendliche vom Alter und Entwicklungsstand her geeignet sind. Die Jugendlichen dürfen nicht mehr als 2 Stunden täglich und 10 Stunden in der Woche beschäftigt werden (bis ca. 5 Stunden pro Monat im Durchschnitt). Die Beschäftigung darf nicht vor oder während des Schulunterrichts erfolgen. Eine Arbeit am Sonntag ist nicht gestattet. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nach 20.00 Uhr keine Arbeiten ausführen.

SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT
Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse sind nicht als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu beurteilen, da keine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber gegeben ist (vgl. § 7 (1) SGB IV). Kommt aufgrund einer regelmäßigen Verpflichtung des Schülers ein Beschäftigungsverhältnis zustande, muss der Auftraggeber neben den anderen entstehenden Pflichten auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

EINKOMMENSTEUER / UMSATZSTEUER
Jugendliche, die nur gelegentlich wenige Stunden für ein Taschengeld tätig sind, werden nicht zu Arbeitnehmern. Private Jobanbieter nicht zu Arbeitgebern. Jugendliche die im Rahmen der Taschengeldbörse aktiv werden, erzielen keine Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Tätigkeit ist in diesem Fall für beide Seiten nicht steuerpflichtig. Die Einkünfte sind für die Jobber nicht steuerpflichtig, so lange sie mit ihren Gesamteinkünften unter dem aktuellen Grundfreibetrag bleiben (vgl. § 32 EStG). Da sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sind Jobber von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht mehr als 17500€ pro Jahr umsetzen (vgl. § 19 UStG).

BEZUG VON SOZIALLEISTUNGEN
Jobber, die Sozialleistungen (SGB II, BAföG, ALG II, Hartz IV, Wohngeld etc.) beziehen, müssen unter Umständen das erzielte Einkommen beim Träger angeben. Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem zuständigen Leistungsträger in Verbindung.

UNFALL- UND HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Wir empfehlen jedem Jobsuchenden eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung. Zumindest die Haftpflichtversicherung ist ratsam. Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht. Verursachen die Jugendlichen bei dem Gelegenheitsjob einen Schaden, wird die Haftpflichtversicherung (sofern vorhanden) der Eltern in Anspruch genommen. Eine private Unfallversicherung durch die Eltern ist sinnvoll.

Flyer zum Download